Hitzeschutz: Vereinbarung der Sozialpartner, sonst Notverordnung

21.07.2026, 15:01

Landeskomitee für Arbeitssicherheit und Gesundheit befasst sich mit Maßnahmen zum Schutz vor hohen Temperaturen und UV-Strahlung –  Im Frühling 2027 sollen alle Sektoren Vereinbarungen vorweisen

Hohe Temperaturen und starke UV-Strahlung stellen Beschäftigte vor besondere Herausforderungen. Das Land setzt sich gemeinsam mit den Sozialpartnern für wirksame Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ein. (Foto: Pixabay. Das Foto darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.)
Hohe Temperaturen und starke UV-Strahlung stellen Beschäftigte vor besondere Herausforderungen. Das Land setzt sich gemeinsam mit den Sozialpartnern für wirksame Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ein. (Foto: Pixabay. Das Foto darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.)

BOZEN (LPA). Die Sozialpartner der diversen Wirtschaftssektoren sind aufgerufen, sich bis vor der nächsten Hitzesaison - also Frühling 2027 - auf geeignete Maßnahmen zum Hitzeschutz zu einigen. Erfolgt dies nicht oder nur unzureichend, behält sich Arbeits-Landesrätin Magdalena Amhof vor, Notverordnungen zu erlassen. Dieses Vorgehen ist das Ergebnis der Sitzung des Landeskomitees für Arbeitssicherheit und Gesundheit, das am 21. Juli getagt hat. 

Land, Betriebe und Gewerkschaften gemeinsam für Hitzeschutz

„Der Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz ist eine gemeinsame Verantwortung – Land, Betriebe und Gewerkschaften müssen an einem Strang ziehen“, betonte Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof. Eine starre, landesweite Verordnung, die für alle Sektoren gilt, hält sie für nicht sinnvoll und zielführend.  „Neben den ministeriellen Richtlinien, die jeder Arbeitgeber einhalten muss, setzen wir auf maßgeschneiderte Lösungen in den Betrieben und Sektoren, weil die Beteiligten selbst am besten wissen, was vor Ort funktioniert", führte Amhof aus. Die Sozialpartner hätten nun Zeit, entsprechende Vereinbarungen auszuarbeiten, um die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen. 

Notverordnung wird erarbeitet

Sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen seien der bevorzugte Weg, doch falls es nicht gelinge, zu entsprechenden Übereinkommen zu gelangen, behält sich das Ressort Europa, Arbeit und Personal vor, eine Notverordnung geltend zu machen. "Wir erarbeiten diese für jene Situationen, wo keine spezifischen sektoralen oder betrieblichen Schutzregelungen bestehen", erklärte Amhof.  Im März 2027, vor der nächsten Hitzesaison, werde die Lage bewertet. 

Gesundheits-Landesrat Hubert Messner betonte, dass es klare Leitlinien gebe, über die sowohl Arbeitnehmer/innen als auch Arbeitgeber/innen in Kenntnis seien. "Wir müssen uns jetzt aber für die nächste Hitze-Saison rüsten, um Mitarbeitende noch optimaler vor hohen Temperaturen und UV-Strahlung zu schützen, und zwar mit sektoriell angepassten Maßnahmen, die sozialpartnerschaftlich vereinbart werden", sagte Messner. 

Monitoring, Präventionsmaßnahmen und Kontrollen werden fortgesetzt

Im Zuge der Sitzung wurde weiters bekräftigt, dass Hitzeschutz dauerhaft in die betriebliche Präventionsplanung integriert werden müsse. Auch im Landespräventionsplan soll der Schwerpunkt „Hitze und UV-Strahlung am Arbeitsplatz“ verankert werden. Im September sollen die Erfahrungen dieses Sommers ausgewertet und die weiteren Maßnahmen festgelegt werden.

Weiter fortführen werden Arbeitsinspektorat sowie betrieblicher Dienst für Arbeitsmedizin das Monitoring und spezifische Kontrollen auf Baustellen und in Unternehmen. Grundlage dafür sind die ministeriellen Leitlinien (DM 95/2025). Sie umfassen im Fall von hohen Temperaturen Maßnahmen wie die Anpassung von Arbeitszeiten, die Bereitstellung von Trinkwasser und Schatten, die Anpassung der persönlichen Schutzausrüstung sowie gezielte Unterweisungen. 

Zusatzinformationen

Das Koordinierungskomitee für Arbeitsschutz und Gesundheit

Das Landeskoordinierungskomitee  ist das gesetzlich vorgesehene Gremium zur Koordinierung aller Präventionsmaßnahmen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Darin arbeiten unter anderem das Arbeitsinspektorat, der betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes, INAIL, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften sowie weitere zuständige Institutionen zusammen.

pir