Amhof sieht neues Gesetz zum gerechten Lohn als Chance für Südtirol

22.07.2026, 07:48

Staatsgesetz stärkt Kollektivverträge, konkretisiert die Kriterien für einen gerechten Lohn und unterstützt „faire“ Arbeitgeber - Arbeits-Landesrätin Amhof ruft dazu auf, Spielräume zu nutzen

Ein gerechter und fairer Lohn ist auch für Arbeitgeber ein Gewinn: Staatliche Anreize für Einstellungen gibt es künftig nämlich nur noch für Unternehmen, die ihren Beschäftigten den kollektivvertraglich bestimmten, gerechten Lohn bezahlen. Landesrätin Magdalena Amhof ruft dazu auf, alle Spielräume des Gesetzes zum gerechten Lohn zu nutzen. (Foto: pixabay.com Das Foto darf nur im Rahmen dieser Pressemitteilung verwendet werden)
Ein gerechter und fairer Lohn ist auch für Arbeitgeber ein Gewinn: Staatliche Anreize für Einstellungen gibt es künftig nämlich nur noch für Unternehmen, die ihren Beschäftigten den kollektivvertraglich bestimmten, gerechten Lohn bezahlen. Landesrätin Magdalena Amhof ruft dazu auf, alle Spielräume des Gesetzes zum gerechten Lohn zu nutzen. (Foto: pixabay.com Das Foto darf nur im Rahmen dieser Pressemitteilung verwendet werden)

BOZEN (LPA). Das kürzlich in Kraft getretene staatliche Gesetz zum gerechten Lohn („Salario Giusto“, Nr. 112/2026) bringt neue Regelungen zur Sicherung angemessener Löhne und entwickelt bestehende Beschäftigungsanreize weiter. Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof sieht darin eine Chance für das Land Südtirol und unterstreicht zugleich die Bedeutung einer starken Sozialpartnerschaft.

„Die neue Regelung festigt die Kollektivverträge als Instrument für gerechte Löhne und belohnt jene Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden fair bezahlen. Für die Sozialpartnerschaft ist das eine Bestätigung und zugleich ein Auftrag: Gerade wegen der hohen Lebenserhaltungskosten in Südtirol müssen wir jeden Spielraum nutzen, damit gute Arbeit auch gut bezahlt wird. Das stärkt die Kaufkraft der Menschen und macht unser Land als Arbeitsstandort noch attraktiver“, betont Amhof.

Recht auf gerechten Lohn und Inflationsausgleich

Das Gesetz konkretisiere die Kriterien für eine gerechte Entlohnung, bewertet Amhof. Die Höhe orientiert sich an den repräsentativsten Kollektivverträgen des jeweiligen Sektors. Dabei zählt das wirtschaftliche Gesamtpaket (TEC), das neben dem Grundlohn auch Zulagen sowie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld umfasst.

Zugleich stärke das Gesetz auch die Bedeutung der Kollektivverträge, indem es Anreize für deren zeitnahe Erneuerung setzt: Ist ein Vertrag seit mehr als neun Monaten abgelaufen, müssen Arbeitgeber automatisch einen Vorschuss als Inflationsausgleich in Höhe von 50 Prozent des Inflationsindex IPCA leisten.

Gerechter Lohn wird Voraussetzung für spezifische Beschäftigungsanreize

Staatliche Anreize für Einstellungen gibt es künftig nur noch für Unternehmen, die ihren Beschäftigten den kollektivvertraglich bestimmten, gerechten Lohn bezahlen. Das Gesetz verknüpft somit Beschäftigungsförderung unmittelbar mit der Einhaltung angemessener Entlohnungsstandards. „Damit setzt der Gesetzgeber ein wichtiges Signal: Unternehmen, die gute Arbeitsbedingungen bieten, sollen nicht gegenüber jenen benachteiligt sein, die über niedrige Löhne konkurrieren“, betont Landesrätin Amhof. Neue Transparenzregelungen sollen zudem dazu beitragen, Lohndumping und ausbeuterische Arbeitsbedingungen wirksamer zu bekämpfen.

red/pir