Vergütung der Fahrtspesen Schuljahr 2025/2026: Ansuchen ab 15. Juni
Für Schülerinnen und Schüler können vom 15. Juni bis zum 24. Juli Anträge um Vergütung der Fahrtspesen eingereicht werden
BOZEN (LPA). Familien, die ihre Kinder selbst mit dem Auto zur Schule bringen, weil kein Bus- oder Schülerverkehrsdienst zur Verfügung steht, können auch für das Schuljahr 2025/2026 um eine Rückerstattung der Fahrspesen ansuchen.
Der Antrag wird online über das Landesamt für Schulfürsorge der Abteilung Bildungsförderung eingereicht. Der Zugang kann mittels SPID, CIE oder aktivierter Bürgerkarte erfolgen. Schülerinnen und Schüler, die bei Übermittlung des Antrages das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Antrag selbst stellen.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen die Bestätigung der Schule betreffend die Anwesenheit am Unterricht hochladen; diese ist Grundlage für die Berechnung der Vergütung.
Der Zugang zum Antrag, die Kriterien sowie andere Informationen sind unter: Erstattung des Kilometergeldes für den Transport der eigenen Kinder zur Schule (Schuljahr 2025/2026) abrufbar.
Die Anträge können vom 15. Juni bis zum 24. Juli 2026 eingereicht werden.
red/mac