Öffentlicher Dienst: Einigung zum neuen Inflationsmechanismus

27.08.2026, 17:30

Jährliche Anpassung der Gehälter an die Teuerung wird im bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) verankert - Treffen zwischen Landes- und Gewerkschaftsvertretern im Palais Widmann

Landesregierung, Landesagentur für Gewerkschaftsbeziehungen und Gewerkschaften haben am 27. August im Palais Widmann eine grundsätzliche Einigung für eine begleitende Inflationsanpassung getroffen. (Foto: www.pexels.com Das Foto darf nur im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden)
Landesregierung, Landesagentur für Gewerkschaftsbeziehungen und Gewerkschaften haben am 27. August im Palais Widmann eine grundsätzliche Einigung für eine begleitende Inflationsanpassung getroffen. (Foto: www.pexels.com Das Foto darf nur im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden)

BOZEN (LPA). Nach dem Vorschlag, den die Landesagentur für Gewerkschaftsbeziehungen den Gewerkschaften am 16. Juli zur regelmäßigen Inflationsanpassung der Gehälter im öffentlichen Dienst gemacht hat (das LPA hat berichtet), kam es am 27. August zu einer weiteren Aussprache im Palais Widmann. Diese brachte die grundsätzliche Einigung, ab 2027 jährlich zu Jahresbeginn eine Gehaltsanpassung vorzunehmen, die aufgrund der programmierten Inflation berechnet wird. Landeshauptmann Arno Kompatscher und Personallandesrätin Magdalena Amhof möchten damit einen wesentlichen Schritt zur Abfederung des Kaufkraftverlusts setzen.

"Das Land Südtirol nimmt den Kaufkraftverlust ernst und wir schaffen mit dem begleitenden Inflationsausgleich ein System, um die Teuerung frühzeitig, strukturell und zu einem bedeutenden Anteil aufzufangen", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher nach dem Gespräch. Die am 27. August erzielte grundsätzliche Einigung mit den Gewerkschaften sei ein erster wichtiger Schritt, die Detailregelung werde Gegenstand weiterer Treffen mit den Gewerkschaftsvertretungen sein. 

"Mit dem vorgeschlagenen Mechanismus lassen wir definitiv die Einmalzahlungen hinter uns. Wir schaffen damit einen neuen Rahmen, der Inflationsanpassungen nicht nur viel früher, sondern auch stets in Form eines dauerhaften Anstiegs des Grundgehalts gewährleistet. Das ist für die Bediensteten ein enormer Mehrwert", stellte Landesrätin Amhof fest. 

Der Vorteil für die Bediensteten liegt somit darin, dass die Inflationsanpassung der Gehälter künftig nicht erst nach Abschluss des Dreijahreszeitraums erfolgt, sondern die Anpassung jährlich aufgrund des programmierten IPCA-Wertes vorgenommen wird. 

Für die Ausgleichszahlungen stehen in den kommenden drei Jahren 41, 57 und 82 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung.

pir