Mitplanung und Mitgestaltung: Landesregierung genehmigt Leitlinien

22.05.2026, 13:00

Instrumente zu neuen Formen der Zusammenarbeit von Verwaltung und Organisationen des Dritten Sektors für Sozialbereich geregelt – Ausbau auf weitere Bereiche in Planung

Die beiden Instrumente der Mitplanung und Mitgestaltung wirken sich auf die Zusammenarbeit von öffentlicher Verwaltung mit Körperschaften des Dritten Sektors positiv aus, sind Abteilungsdirektorin Michela Trentini, Landesrätin Rosmarie Pamer und Paola Santoro von der Gemeinde Bozen überzeugt. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)
Die beiden Instrumente der Mitplanung und Mitgestaltung wirken sich auf die Zusammenarbeit von öffentlicher Verwaltung mit Körperschaften des Dritten Sektors positiv aus, sind Abteilungsdirektorin Michela Trentini, Landesrätin Rosmarie Pamer und Paola Santoro von der Gemeinde Bozen überzeugt. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

BOZEN (LPA). Am 22. Mai hat die Landesregierung eine neue Form der Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung und Organisationen des Dritten Sektors gutgeheißen. Über den Kodex für den Dritten Sektor wurden die Instrumente der Mitplanung (Co-programmazione) und der Mitgestaltung (Co-progettazione) eingeführt. Dabei werden Bedürfnisse und Prioritäten für Maßnahmen festgelegt, die dann als (soziales) Projekt umgesetzt werden. Die beiden Instrumente fördern die Zusammenarbeit der beteiligten Partner und zielen darauf ab, die traditionellen Wettbewerbsmechanismen, wo möglich, zu überwinden. Am 22. Mai hat die Landesregierung die Richtlinien für die Mitplanung und die Mitgestaltung genehmigt. 

"Die Richtlinien bringen Sicherheit für die Organisationen in der Anwendung dieser Instrumente", ist Landesrätin Rosmarie Pamer, die den entsprechenden Beschluss in die Regierung eingebracht hatte, überzeugt. Der Weg bis zum Beschluss sei ein längerer gewesen: Seit 2023 werde in Arbeitsgruppen gearbeitet sowie unterschiedliche Fortbildungen und mehrere Austauschtreffen organisiert. Die Einbindung möglichst vieler Partner sei dabei besonders wichtig gewesen. 

Die Direktorin der Abteilung Soziales, Michela Trentini, erinnerte daran, dass zu den wichtigen Neuerungen zähle, dass ein Projekt beziehungsweise das entsprechende Verwaltungsverfahren damit auch von Körperschaften des Dritten Sektors und nicht mehr zwingend von der Verwaltung selbst gestartet werden könnten. "Es geht immer darum, am Arbeitstisch gemeinsam Lösungen und einen Konsens zu erarbeiten", hielt Trentini fest. Wichtig sei, dass die Tätigkeiten einen "ausgeprägten sozialen Wert" hätten, heißt es auch in der gesetzlichen Grundlage (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 117/2017/Kodex des Dritten Sektors) dazu. 

Mit den Instrumenten gearbeitet werden kann bereits seit dem Jahr 2017, die Gemeinde Bozen hat seitdem bereits sechs Projekte gestartet, informierte Paola Santoro, Direktorin der Abteilung für territoriale Dienste der Gemeinde Bozen. Beispielhaft nannte Santoro zwei Projekte, nämlich jene zur Stärkung des Gemeinwesens in den Stadtvierteln Kaiserau und Pfarrhof: "Als wir mit diesen Instrumenten gestartet sind, hatten wir keine Referenzmodelle: Darum wir haben vor allem hingehört, was benötigt wird." Neben Organisationen des Dritten Sektors hätten sich auch Bürgerinnen und Bürger in die Arbeitstische einbringen können. "Mitgestaltung erfordert Flexibilität, um Lösungen zu finden", fasste Santoro die bisherigen Erfahrungen zusammen.

Die von der Landesregierung verabschiedeten Leitlinien enthalten praktische Anleitungen für die öffentlichen Träger der Sozialdienste, für die Körperschaften des Dritten Sektors und für die Ämter des Ressorts Sozialer Zusammenhalt. So werden unter anderem die Voraussetzungen beschrieben, die Regelung der Verfahren für öffentliche und private Initiativen erklärt und die Abgrenzung zwischen Mitgestaltung und öffentlichen Ausschreibungen erklärt. "Wir haben uns im Sozialen viel Wissen angeeignet, nun geht es auch darum dies auf andere Themen und Ressorts auszuweiten. Parallel dazu wird das Aus- und Weiterbildungsangebot weiter ausgebaut, um die beiden Instrumente bekannter zu machen", sagte Landesrätin Pamer und ergänzte: "Mitplanung und Mitgestaltung sind geeignete Wege für die Planung, Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zum Wohle der Gemeinschaft."

ck